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AutorenbildSiegfried Allert

Neue Verdienstgrenze im Minijob ab 2025

Ab Januar 2025 steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro. Diese Anpassung erfolgt aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch haben Minijobberinnen und Minijobber die Möglichkeit, künftig etwas mehr zu verdienen, während sie weiterhin von den Vorzügen eines Minijobs profitieren.


Höherer Mindestlohn – Auswirkungen auf die Minijob-Verdienstgrenze

Die Verdienstgrenze für Minijobs bestimmt, wie viel eine Minijobberin oder ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Sie ist dynamisch und richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, wird auch die Verdienstgrenze entsprechend angehoben.

Ab Januar 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde, wodurch die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro steigt. Die maximale Jahresverdienstgrenze liegt somit bei 6.672 Euro.

Dank dieser Anpassung bleibt die Flexibilität von Minijobs erhalten.


Berechnung der Verdienstgrenze im Minijob

Die Verdienstgrenze im Minijob richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn und basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche. Zur Umrechnung in einen Monatswert wird folgende Formel verwendet:

Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3

Das Ergebnis wird auf volle Euro aufgerundet. Für 2025 ergibt sich folgende Berechnung:

Verdienstgrenze = 12,82 Euro × 130 ÷ 3 = 555,53 Euro(aufgerundet: 556 Euro)

Dank dieser dynamischen Berechnung bleibt die Arbeitszeit für Minijobberinnen und Minijobber auch im Jahr 2025 konstant.


Arbeitsstunden im Minijob 2025

Auch mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert. Bei einer monatlichen Verdienstgrenze von 556 Euro ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat.

Wird jedoch ein Stundenlohn oberhalb des Mindestlohns gezahlt, reduziert sich entsprechend die maximal mögliche Arbeitszeit im Rahmen des Minijobs.


Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?Die Erhöhung der Verdienstgrenze kann für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Anpassungen der Arbeitsverträge erforderlich machen. Falls im Arbeitsvertrag kein höherer Stundenlohn oder mindestens der gesetzliche Mindestlohn festgelegt wurde, muss der Stundenlohn des Minijobbers entsprechend angepasst werden.


Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Für Minijobberinnen und Minijobber steigt ab 2025 die Verdienstmöglichkeit. Sie können dann bis zu 556 Euro monatlich statt bisher 538 Euro verdienen und weiterhin die Vorteile eines Minijobs nutzen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 2024 zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen, sollten aufmerksam sein: Bleibt ihr Verdienst im Jahr 2025 unter der neuen Grenze von 556 Euro, werden sie nicht länger sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern fallen unter die Regelungen eines Minijobs. Wer sozialversicherungspflichtig bleiben möchte, muss entweder die Arbeitszeit oder den Verdienst anpassen.


Fazit: Was Minijobber und Arbeitgeber beachten sollten



Die neue Verdienstgrenze von 556 Euro ab 2025 bietet mehr Flexibilität. Während Minijobberinnen und Minijobber von höheren Einkommensmöglichkeiten profitieren, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darauf achten, alle erforderlichen Anpassungen rechtzeitig umzusetzen. Es ist ratsam, die Änderungen frühzeitig zu prüfen und entsprechend zu handeln.

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