Ab dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen mautpflichtig.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) empfiehlt Fahrzeughaltern, frühzeitig ein Mautgerät (OBU) einzubauen, damit es rechtzeitig zum Starttermin verfügbar ist. Alternativ muss die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App bezahlt werden. Bei Nichtzahlung wird die Maut nacherhoben und als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Das BALM betont die Vorteile eines Mautgerätes, welches die Maut automatisch erhebt und die Erfassung vieler Fahrten erleichtert.
Die Mautgeräte werden von Toll Collect, EETS-Anbietern oder deren Vertriebspartnern bereitgestellt.
Hinweis: Handwerksbetriebe können unter bestimmten Bedingungen von der Mautpflicht befreit sein.
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