AVB unterstützt Sie bei der Beantragung von Fördermitteln
Nach den Richtlinien der Fördermaßnahmen „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehemals „De-Minimis“), sowie dem Förderbereich „Weiterbildung“ steht jedem Unternehmen in Deutschland, das genehmigungspflichtigen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit LKW mit mehr als 7,5 to tzGm betreiben, Fördermittel aus den unterschiedlichsten Fördertöpfen zu. Zum einen Förderung bei der Anschaffung von überobligatorischen Maßnahmen oder Investitionen, zum anderen bei der Weiterbildung der Mitarbeiter zu den unterschiedlichsten Themen.
Da jedoch das Gesamtfördervolumen jährlich beschränkt ist, gilt es bei der Beantragung der Mittel ganz vorn mit dabei zu sein. Denn die Vergabe passiert nach dem „Windhundprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Die Mittel für das laufende Jahr 2024 sind für den Förderbereich „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehemals De-Minimis) bereits erschöpft, die Antragstellung nicht mehr möglich.
Anders sieht es im Bereich „Weiterbildung“ aus: Hier lautet derzeit der Antragsschluss auf den 02.09.2024. Hier sind auch Unternehmen förderwürdig, die erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen zwischen 3,5 to tzGm und 7,49 to tzGm betreiben. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Förderung gestellt werden.
So
reichen wir den formgerecht ausgefüllten Antrag fristgerecht für Sie ein
stehen wir Ihnen bei Fragen zu den förderfähigen Maßnahmen gerne zur Verfügung
erinnern wir Sie an die Fristabläufe
reichen wir die Nachweise für Ihre förderfähigen Ausgaben form- und fristgerecht ein
beantworten wir ggf. Rückfragen des BALM ... und kümmern uns damit um eine reibungslose Auszahlung der Fördergelder an Sie
Sie
geben uns die Eckdaten für die Antragstellung
erteilen uns eine Vollmacht für die Bearbeitung der Anträge und Verwendungsnachweise
profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung
können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren ... und mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Fördermitteln rechnen
Die Kosten für ein Online-Seminar, oder Präsenzseminar bei AVB-Seminare , als anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte für den Bereich der Vorbereitungsseminare auf die IHK-Fachkundeprüfung „Güterkraftverkehr“, gemäß §9 BKrFQG i.V.m. §5 BKrFQV), sind nach der „Positivliste“ des BALM förderwürdig. Gerne beraten wir Sie auch in dieser Hinsicht.
Immer mehr Unternehmen mit unterschiedlicher Fuhrparkgröße entscheiden sich für unsere Unterstützung und bauen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit - wann dürfen wir Sie unterstützen?
Rufen Sie uns an: ☎ 05741 9099250; Immer. Jederzeit.
Den Beauftragten von AVB für den Bereich der Fördermittel, Herrn Jürgen Ramke, erreichen Sie ohne Umwege, also direkt unter der Rufnummer: ☎ 05741 9099251
Informationen finden Sie auch reichhaltig auf unserer Internetseite "AVB-Firmenberatung".
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