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Die IHK-Prüfgebühren für die Fachkundeprüfungen erreichen teilweise ungeahnte Höhen!

Aktualisiert: 17. Juli


Schon am 08. April 2024 hatten wir von AVB in unserem Blog über die unterschiedlich hohen Prüfgebühren bei den Industrie- und Handelskammern für die Sach- und Fachkundeprüfungen in den Bereichen Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter), Omnibusverkehr (Verkehrsleiter) und Taxi-/Mietwagenverkehr (Betriebsleiter) berichtet.


Eine Begründung für die teils sehr unterschiedliche Höhe konnten wir gleich mitliefern:

1. Regionale Kostenstrukturen

2. Angebots- und Nachfragefaktoren

3. Unterschiedliche Serviceangebote

4. Finanzierung und Subventionen

5. Administrative Effizienz





Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Unterschiede in den Prüfungsgebühren für Verkehrsleiter oder Betriebsleiter zwischen den verschiedenen IHK's auf eine Kombination aus regionalen Kostenunterschieden, Angebot und Nachfrage, zusätzlichen Dienstleistungen, finanzieller Unterstützung und administrativer Effizienz zurückzuführen sind.


Doch nun erreichen die Prüfgebühren für oben genannte Prüfgebiete ungeahnte Höhen; die IHK Cottbus verlangt für die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr 400,00 €, für die Fachkundeprüfung Taxi-/Mietwagenverkehr ebenfalls 400,00 €.

Zwischen den Prüfgebühren der IHK Suhl und IHK Cottbus liegt eine Differenz von sage und schreibe 305,00 €.

Uns von AVB fehlt hier jegliche Fantasie, um für diese Differenz, auch anhand der oben aufgeführten 5 Punkte, eine plausible Erklärung zu finden.


Eine IHK begründete auf Nachfrage von AVB die Gebührenerhöhung wie folgt:

Zu den Prüfterminen erscheinen teilweise nur 50% Prozent der angemeldeten Prüfungsteilnehmer:innen. Die hohen Gebühren sollen bewirken, dass die Kandidaten auch tatsächlich zu den Prüfterminen erscheinen. Bei nicht fristgerechter Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zur Prüfung, wird die Gebühr natürlich nachvollziehbar trotzdem fällig.

Weil also teilweise um die 50% der gemeldeten Prüfungsteilnehmer:innen nicht erscheinen, müssen die korrekten Kandidaten also ebenfalls eine deutlich erhöhte Gebühr mit schultern. Wir von AVB denken: hier hätten sich die Verantwortlichen der zuständigen IHK's auch eine andere, gerechtere Lösung einfallen lassen können.


Wir listen hier einmal die Spitzenreiter in Bezug auf die IHK-Prüfgebühren zur Kenntnisnahme auf:


Bereich Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

  1. Cottbus: 400,00 €

  2. Bonn: 352,00 €

  3. Bielefeld: 345,00 €


Bereich Fachkundeprüfung Omnibusverkehr

  1. Detmold: 383,00 €

  2. Lüneburg: 289,00 €

  3. Magdeburg: 280,00 €


Bereich Fachkundeprüfung Taxi-/Mietwagenverkehr

  1. Cottbus: 400,00 €

  2. Bonn: 287,00 €

  3. Berlin: 280,00 €


Die Frage muss erlaubt sein: Haben einige IHKs die Bodenhaftung verloren, sind das noch der Thematik und dem Prüfklientel angemessene Preise? Die Frage nach der Qualität der Prüfung (hier meinen wir vorrangig die mündliche Prüfung) ist noch gar nicht gestellt. Und auch die Frage nach der Eignung der Prüfer muss gestellt werden. Wer prüft eigentlich die Prüfer. Aber zu diesen Themen werden wir auch in Kürze Stellung beziehen.


Eine Übersicht über die Prüfgebühren aller Industrie-und Handelskammern werden wir zeitnah in unserem Blog veröffentlichen.


Jeder Leser möge sich seine eigene Meinung zu diesem Thema bilden; gerne können Sie uns auch einen Kommentar schreiben.



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